Vorgründung und bestehendes Unternehmen unterscheiden
Für die erste Idee vor der Gründung ist dieses Programm nicht der allgemeine Förderweg. Prüfen Sie stattdessen landesspezifische Vorgründungsangebote oder eine bewilligte Coachingmaßnahme. Für ein bestehendes Unternehmen müssen Unternehmen, Beratende und Beratungsinhalt die Programmbedingungen erfüllen.
Vertragsschluss ist bereits ein wichtiger Beginn
Klären Sie das Verfahren, bevor Sie verbindlich beauftragen. Der Antrag allein ist noch keine Bewilligung. Prüfen Sie das Informationsschreiben und bewahren Sie es zusammen mit Antrag, Vereinbarungen und den für Ihren Antragszeitpunkt geltenden Merkblättern auf.
Eigenanteil und Vorfinanzierung einplanen
Auch bei einem Zuschuss muss die Finanzierung der Beratung im vorgesehenen Ablauf gesichert sein. Trennen Sie förderfähige Kosten, Umsatzsteuer und nicht förderfähige Positionen. Ein rechnerischer Höchstzuschuss ist nicht gleichbedeutend mit einer Zusage.
Übergang von 2026 auf 2027 beachten
Die BAFA hat die Richtlinie bis 31. Dezember 2028 verlängert. Für Anträge ab 1. Januar 2027 ist unter anderem eine Antragstellung über ELSTER oder BundID vorgesehen. Verwenden Sie die zum Antragsdatum passenden Merkblätter und Nachweisformulare; alte Abläufe nicht ungeprüft fortführen.
FÜR IHRE GRÜNDUNG IN BERLIN
Ihr Vorhaben im regionalen Kontext.
Für eine Gründung in Berlin ist eine präzise Zielgruppe hilfreicher als der Anspruch, die ganze Stadt zu erreichen. Ein lokales Angebot muss im passenden Bezirk funktionieren; ein digitales Produkt braucht einen klar definierten Markt über Berlin hinaus. Projektbasierte Kreativ- und Wissensarbeit benötigt außerdem eine bewusste Planung wiederkehrender Einnahmen.
Formulieren Sie Ihr Angebot für ein einziges Kundensegment und testen Sie es dort. Erst nach den ersten belastbaren Rückmeldungen sollten Sie weitere Zielgruppen hinzunehmen.
Redaktioneller Stand: 30. Oktober 2026. Die Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder individuelle Förderberatung.